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Kennzeichen D

Erstellt: 2007-03-16 10:09:35
Der gute Rat aus der Mallorca-Redaktion des Mallorca-Portals

In Spanien gehen die Uhren anders, denken sich viele. Man würde hier alles locker sehen, nicht so eng wie in Deutschland. Jeder hier, auch hier auf Mallorca, würde dementsprechend leben. Da ist auch zum Teil etwas dran. Aber Vorsicht. Auch in Spanien nimmt man nicht alles so einfach hin.

Zum Beispiel beim Thema Deutsche Nummernschilder. Man darf per Gesetz maximal 6 Monate mit einem deutschen Kennzeichen auf der Insel Mallorca fahren. Viele Deutsche jedoch lassen diesen Termin verstreichen, auch mit Blick auf eine spanische Bürokratie, die das Ummelden auf ein spanisches Kennzeichen zu einem teuren Hindernislauf werden lässt.

So hat die Mallorca-Redaktion es schon selbst erlebt, dass Insel-Deutsche ihre Autos an Landsleute verkaufen wollten, die zum Teil bereits seit mehr als 2 Jahren auf der Insel fuhren und bei denen noch dazu der TÜV schon seit über einem Jahr abgelaufen war.

Man kann vor derartigen Angeboten nur warnen. Wer hierauf eingeht, kann sein Geld auch sofort in den Abguss spülen. Die balearische Regierung hat nämlich die Polizeibehörden angewiesen, verstärkt Fahrzeuge mit Deutschen Kennzeichen zu überprüfen.

Die Gründe hierfür sind wohl politischer Natur. In jedem Fall haben sie zur Folge, dass mittlerweile dutzende Fahrzeuge bei derartigen Kontrollen auf der Stelle beschlagnahmt wurden. Und dann wird es richtig teuer. Noch teurer als eine Ummeldung, für die je nach Zeitwert des Fahrzeugs oft schnell einmal 3000 bis 4000 Euro zu veranschlagen ist.

Im Falle einer Beschlagnahmung mit sofortiger Übergabe des Fahrzeugs in die Sicherungsverwahrung durch die mallorquinischen Polizeibehörden kommen, ausser den oben genannten Kosten, noch die Gebühren für die Sicherungsverwahrung des Fahrzeugs, eine deftige Strafe, sowie die Kosten für einen ewaig notwendigen Ersatzwagen auf die Betroffenen hinzu - das Letztere natürlich nur, wenn man hier auf ein Auto angewiesen ist.

Die Freigabe eines beschlagnahmten Fahrzeugs kann sehr lange dauern. Anders als in Deutschland müssen Sie hier warten, bis die Behörden über die Höhe des Strafmaßes entschieden haben, was einige Wochen in Anspruch nehmen kann. Wenn man dann sein Fahrzeug endlich abholen kann, und dafür etliche Tausend Euro zahlen musste, kann es passieren, dass man sein Auto mit erheblichen Beschädigungen antrifft. Die Chancen hierfür jemand haftbar machen zu können sind gleich null.

Daher unser guter Rat: Halten Sie sich in Punkto Auto streng an die spanischen Gesetze. Bringen Sie es bei einem längeren Aufenthalt nur dann mit, wenn Sie es wirklich ummelden möchten. Informieren Sie sich vor einer derartigen Entscheidung über die Kosten einer Ummeldung, bei der je nach Fahrzeug erhebliche Steuerzahlungen fällig werden. Wenn Sie Ihr Auto mitnehmen, bewahren Sie in jedem Fall die Fahrkarte für die Fähre, mit der Sie angereist sind, in Ihrem Handschuhfach auf. Des weiteren empfiehlt sich neben der grünen Versicherungskarte auch den Nachweis darüber aufzubewahren, dass die Versicherungsprämie bezahlt worden ist, am besten ebenfalls im Handschuhfach. So können Sie bei Kontrollen jedem Unbill aus dem Wege gehen.






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